ab 22.02.2021 stark eingeschränkter Freizeitsport im Freien wieder möglich! (20 Feb 2021)
Die NRW Landeregierung schreibt, in der ab dem 22.02.2021 gültigen Verordnung zum Freizeitsport im Freien, dass der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig ist. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
Es kann kommunale Abweichungen geben
Weitere Informationen erfolgen teamintern in den bekannten Medien.
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